Rechtliches zu den antea-Investmentfonds
Der Kauf und die Rücknahme von Anlageaktien an der antea Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen erfolgen auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen, der Satzung sowie den Anlagebedingungen für das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen. Es ist nicht gestattet, von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und jede Rücknahme von Anlageaktien an der antea Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers bzw. des Anlegers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresabschluss. Wenn der Stichtag des Jahresabschlusses länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der Halbjahresbericht vor Vertragsschluss anzubieten.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb von Aktien an den jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen der antea InvAG (nachfolgend: „Teilgesellschaftsvermögen“ oder „TGV“) Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die am Erwerb von Aktien eines Teilgesellschaftsvermögens Interessierten können Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen in schriftlicher Form von der Gesellschaft bzw. der Verwaltungsgesellschaft verlangen.
Anlagebeschränkungen für US-Personen
Die antea InvAG und/oder die Teilgesellschaftsvermögen antea und antea Strategie II sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anlageaktien der Teilgesellschaftsvermögen antea und Strategie II sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anlageaktien der Teilgesellschaftsvermögen antea und antea Strategie II dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden.
Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anlageaktien weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.
Wichtigste rechtliche Auswirkungen des Erwerbs von Anlageaktien
Mit dem Erwerb von Anlageaktien wird der Anleger Anlageaktionär (im Folgenden „Aktionär“ und im Plural „Aktionäre“) des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens der antea InvAG. Die Anlageaktien sind als auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgestaltet. Sie berechtigen nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft und gewähren keine Stimmrechte.
Laut § 303 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) sind sämtliche Veröffentlichungen in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die antea InvAG wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Aktionären in deutscher Sprache führen.
Fragen, Beschwerden und Durchsetzung von Rechten der Anleger
Ansprechpartner für alle Fragen, Belange und Beschwerden von Anlegern der antea InvAG ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH. Anleger können sich per Telefon, per E-Mail, per Telefax und postalisch an die HANSAINVEST wenden.
Die Kontaktdaten lauten:
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Kapstadtring 8
22297 Hamburg
Deutschland
Tel: (040) 300 57-62 96
Fax: (040) 300 57-61 42
E-Mail: service@hansainvest.com
Internet: www.hansainvest.com
Dem Rechtsverhältnis zwischen der antea InvAG und den Aktionären sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß den Anlagebedingungen ist der Sitz der antea InvAG Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis, sofern der Aktionär keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Kontaktdaten lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: (030) 6449046-0
Telefax: (030) 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz-verträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Kontaktdaten lauten:
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906
Fax: 069/2388-1919
schlichtung@bundesbank.de
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