Die Tätigkeit als Finanzportfolioverwalter unterliegt der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie reguliert neben den Banken und Versicherungen auch die Finanzportfolioverwalter. Etwa 670 Finanzinstitute in Deutschland erfüllen derzeit die Zulassungskriterien endsprechend der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Kapitalausstattung.
Nach Erhalt der Zulassung werden die Bestimmungen weiter fortlaufend aktualisiert und kontinuierlich durch die BaFin überwacht.
Im Mittelpunkt der Aufsicht stehen immer die Mandanteninteressen. Dabei hilft auch die Broschüre der BaFin vom 28.08.2018 mit dem Titel "Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen". Sie richtet sich an alle Anleger und Kunden, trägt der aktuellen Rechtssituation Rechnung und zeigt, worauf bei der Geldanlage geachtet werden sollte.
Weiterhin ist antea der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.
Gern stellen wir Ihnen das antea-Leistungsspektrum in einem persönlichen Gespräch vor.
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