Beschwerdemanagement
Allgemeines
Es ist uns sehr wichtig, dass wir Ihnen zu jeder Zeit einen optimalen Service bieten. Falls es dennoch einmal einen Grund geben sollte, der aus Ihrer Sicht einen Anlass zur Unzufriedenheit oder Beschwerde darstellt, wenden Sie sich bitte gern an uns. Wir haben eine Beschwerdemanagementstelle eingerichtet mit dem Ziel, neben der Erfüllung rechtlicher Anforderungen eine transparente und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu gewährleisten.
Einreichung von Beschwerden
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beschwerden online, per Post oder telefonisch an uns zu übermitteln.
antea vermögensverwaltung gmbh
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
Telefon: 040 / 36 15 71 81
Telefax: 040 / 36 15 71 61
E-Mail: info@antea-vv.de
Bearbeitung von Beschwerden
Ihre Beschwerde wird von uns so schnell wie möglich bearbeitet. Sollte es sich aufgrund der Komplexität des Sachverhalts abzeichnen, dass der Bearbeitungsprozess längere Zeit in Anspruch nimmt,
erhalten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Empfangsbestätigung, mit der wir Ihnen mitteilen, wann Sie eine Lösung erwarten können. Sollte die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns innerhalb von zwei Wochen einen Zwischenbescheid hinsichtlich des erwarteten Zeitpunktes der Behebung der Beschwerde.
VuV-Ombudsstelle
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudsstelle,
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
http://vuv-ombudsstelle.de
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen ergeben sich aus § 82 WpHG. Danach haben Wertpapierinstitute, die Aufträge von Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten ausführen, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere Grundsätze zur Auftragsausführung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen, sowie sicherzustellen, dass die Ausführung jedes einzelnen Kundenauftrags nach Maßgabe dieser Grundsätze vorgenommen wird.
Unser Institut leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter. Dies sind Depotbanken (ausführende Einrichtungen), bei der unsere Kunden ihre Konten und Depots unterhalten.
Die durch uns vorgenommene Beauftragung ausführender Einrichtungen mit der Ausführung von Aufträgen für unsere Kunden erfolgt bei Erteilung von Wertpapieraufträgen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. Dabei haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ausführende Einrichtungen und deren Ausführungsplätze
Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftrags-ausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.
Die Weiterleitung von Aufträgen zur Ausführung von Aufträgen für Kunden erfolgte in den letzten 12 Monaten an folgende ausführende Einrichtungen:
- comdirect bank AG, Quickborn
- Donner & Reuschel AG, Hamburg
- V-Bank AG, München
Eigene Ausführungsgrundsätze
Zusätzlich zu den Ausführungsgrundsätzen der ausführenden Einrichtungen haben wir eigene "Grundsätze zur Auftragsdurchführung" aufgestellt, in denen wir die von uns ausgewählten Einrichtungen benennen, an die wir Wertpapieraufträge im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erteilen bzw. Kundenaufträge zur Ausführung weiterleiten. Diese sind als schriftliche Information Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrags mit dem Kunden. Dadurch stellen wir sicher, dass die Kunden vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch uns über unsere Ausführungsgrundsätze unterrichtet werden und mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen erteilen.
Mitwirkungspolitik
Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der antea vermögensverwaltung gmbh gem. § 134b AktG
Die antea vermögensverwaltung gmbh unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Sie nimmt keine Aktionärsrechte ihrer Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
- Die antea vermögensverwaltung gmbh übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
- Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
- Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
Nachhaltigkeit
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mandanten in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und im Rahmen der Vermögensverwaltung deren diesbezügliche Vorstellungen und Wünsche zu berücksichtigen.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.
Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann zum einen darin bestehen, dass wir für die Titelauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen und zum anderen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist wichtig für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch deren künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente nicht beabsichtigt ist.
Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Themen und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch noch nicht darstellbar, da wesentliche Rechtsfragen erst noch definiert und spezifiziert werden müssen.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Gern stellen wir Ihnen das antea-Leistungsspektrum in einem persönlichen Gespräch vor.
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